Bonitätsbeurteilung der Bilanzgruppenverantwortlichen durch die Verrechnungsstelle sowie die Ermittlung, Einforderung, Freigabe und Verwaltung von Sicherheiten und deren Verwertung durch die Verrechnungsstelle im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch Bilanzgruppenverantwortliche.